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   FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08   

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https://dejure.org/2008,17441
FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08 (https://dejure.org/2008,17441)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.08.2008 - 11 K 239/08 (https://dejure.org/2008,17441)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. August 2008 - 11 K 239/08 (https://dejure.org/2008,17441)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unzulässigkeit des Finanzrechtsweges

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 13 GVG; § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e ArbGG; § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO
    Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für Klagen eines Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Korrektur der ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung; Einordnung des Streites über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und über die zutreffende ...

  • Judicialis

    GVG § 13; ; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e; ; FGO § 33 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 33; GVG § 13; ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3
    Finanzrechtsweg; Arbeitnehmerklage; LSt-Bescheinigung - Kein Finanzrechtsweg bei Arbeitnehmerklage auf Korrektur der ausgestellten LSt-Bescheinigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Finanzrechtsweg bei Arbeitnehmerklage auf Korrektur der ausgestellten LSt-Bescheinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten für Klagen eines Arbeitnehmers gegen seinen früheren Arbeitgeber auf Korrektur der ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung; Einordnung des Streites über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und über die zutreffende ...

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1987
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.06.2003 - 5 AZB 1/03

    Rechtsweg; nachträgliche Korrektur einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08
    Die Klägerin teilte daraufhin unter Verweis auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. Juni 2003 5 AZB 1/03 mit, ihrer Ansicht nach sei der Finanzrechtsweg für Klagen auf Berichtigung unrichtiger Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung gegeben.

    Entgegen der Entscheidung des 5. Senat des BAG (Beschluss vom 11. Juni 2003 5 AZB 1/03, NJW 2003, 2629), nach der für Klagen auf Berichtigung unrichtiger Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Finanzgerichte zuständig seien, schließt sich der erkennende Senat der von der Finanzrechtsprechung vertretenen Auffassung an.

    Die Beschwerde wird gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 5 GVG zugelassen, weil die Frage des zulässigen Rechtswegs für Fälle wie dem vorliegenden im Interesse des effektiven Rechtsschutzes einer höchstrichterlichen Klärung bedarf und der erkennende Senat von einer Entscheidung eines obersten Gerichtshofs des Bundes, dem BAG-Beschluss vom 11. Juni 2003 5 AZB 1/03, NJW 2003, 2629 abweicht.

  • FG München, 20.07.2007 - 1 K 1376/07

    Verweisung einer an ein Finanzgericht gerichteten Klage eines Arbeitnehmers gegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08
    Wenn an dem Rechtsstreit ausschließlich Privatrechtssubjekte beteiligt sind, scheidet eine Zuordnung des Rechtsstreits zum öffentlichen Recht grundsätzlich aus (FG München, Beschluss vom 20. Juli 2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707 m.w.N.).

    Nach der einhelligen Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur handelt es sich beim Streit über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und über die zutreffende Eintragung, Ergänzung oder Berichtigung von Daten in der Lohnsteuerbescheinigung um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere, für den ausschließlich die Gerichte für Arbeitsrechtliche Sachen zuständig seien (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BStBl II 1993, 760; Sächsisches FG, Beschluss vom 18. Mai 2005 5 K 612/05, [...]; FG Münster, Beschluss vom 4. Juli 2005 10 K 640/05 S, EFG 2006, 238; FG München, Beschluss vom 20. Juli 2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434; Gräber/Koch, FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn 30 "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Auflage 2008, § 41b Rn 1 und § 38 Rn 1).

  • BFH, 13.12.2007 - VI R 57/04

    Zur Berichtigung einer Lohnsteuerbescheinigung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08
    Nach der einhelligen Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur handelt es sich beim Streit über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und über die zutreffende Eintragung, Ergänzung oder Berichtigung von Daten in der Lohnsteuerbescheinigung um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere, für den ausschließlich die Gerichte für Arbeitsrechtliche Sachen zuständig seien (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BStBl II 1993, 760; Sächsisches FG, Beschluss vom 18. Mai 2005 5 K 612/05, [...]; FG Münster, Beschluss vom 4. Juli 2005 10 K 640/05 S, EFG 2006, 238; FG München, Beschluss vom 20. Juli 2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434; Gräber/Koch, FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn 30 "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Auflage 2008, § 41b Rn 1 und § 38 Rn 1).
  • BFH, 29.06.1993 - VI B 108/92

    Kein Finanzrechtsweg für Klage des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeber wegen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08
    Nach der einhelligen Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur handelt es sich beim Streit über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und über die zutreffende Eintragung, Ergänzung oder Berichtigung von Daten in der Lohnsteuerbescheinigung um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere, für den ausschließlich die Gerichte für Arbeitsrechtliche Sachen zuständig seien (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BStBl II 1993, 760; Sächsisches FG, Beschluss vom 18. Mai 2005 5 K 612/05, [...]; FG Münster, Beschluss vom 4. Juli 2005 10 K 640/05 S, EFG 2006, 238; FG München, Beschluss vom 20. Juli 2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434; Gräber/Koch, FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn 30 "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Auflage 2008, § 41b Rn 1 und § 38 Rn 1).
  • FG Münster, 04.07.2005 - 10 K 640/05

    Streit über die Höhe des vom Arbeitgeber bescheinigten Bruttolohns gehört vor die

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08
    Nach der einhelligen Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur handelt es sich beim Streit über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und über die zutreffende Eintragung, Ergänzung oder Berichtigung von Daten in der Lohnsteuerbescheinigung um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere, für den ausschließlich die Gerichte für Arbeitsrechtliche Sachen zuständig seien (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BStBl II 1993, 760; Sächsisches FG, Beschluss vom 18. Mai 2005 5 K 612/05, [...]; FG Münster, Beschluss vom 4. Juli 2005 10 K 640/05 S, EFG 2006, 238; FG München, Beschluss vom 20. Juli 2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434; Gräber/Koch, FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn 30 "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Auflage 2008, § 41b Rn 1 und § 38 Rn 1).
  • FG Sachsen, 18.05.2005 - 5 K 612/05

    Rechtsweg bei Streitigkeiten wegen Eintragungen auf Lohnsteuerkarte

    Auszug aus FG Niedersachsen, 01.08.2008 - 11 K 239/08
    Nach der einhelligen Auffassung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und der steuerrechtlichen Literatur handelt es sich beim Streit über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und über die zutreffende Eintragung, Ergänzung oder Berichtigung von Daten in der Lohnsteuerbescheinigung um einen bürgerlichen Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber über Arbeitspapiere, für den ausschließlich die Gerichte für Arbeitsrechtliche Sachen zuständig seien (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. Juni 1993 VI B 108/92, BStBl II 1993, 760; Sächsisches FG, Beschluss vom 18. Mai 2005 5 K 612/05, [...]; FG Münster, Beschluss vom 4. Juli 2005 10 K 640/05 S, EFG 2006, 238; FG München, Beschluss vom 20. Juli 2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 VI R 57/04, BStBl II 2008, 434; Gräber/Koch, FGO, 6. Auflage 2006, § 33 Rn 30 "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis"; Schmidt/Drenseck, EStG, 27. Auflage 2008, § 41b Rn 1 und § 38 Rn 1).
  • ArbG Siegburg, 11.11.2020 - 4 Ca 1240/20

    Keine Kurzarbeit ohne wirksame Vereinbarung

    Der Streit darüber, ob eine nachträgliche Korrektur einer bereits ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung in die Zuständigkeit Finanzgerichte fällt (so BAG 11.06.2003 - 5 AZB 1/03, juris) oder nach Auffassung der hiesigen Kammer richtigerweise in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fällt (so FG Niedersachsen 01.08.2008 - 11 K 239/08 juris) kann dahin gestellt bleiben, da es vorliegend nicht um die Korrektur einer falsch ausgestellten Lohnsteuerbescheinigung geht, sondern darum, dass weitere Zahlungen, die von der Beklagten erfolgen müssen noch zusätzlich in die Lohnsteuerbescheinigung aufgenommen werden müssen.
  • FG Münster, 14.12.2011 - 10 K 811/11

    Eröffnung des Finanzrechtswegs, Bindung an Verweisungsbeschluss, Örtliche

    Dagegen gehören Rechtsstreitigkeiten, die das bürgerlich-rechtliche Verhältnis zwischen Rechtspersonen des Privatrechts betreffen und in denen es um bloße Reflexwirkungen von steuerrechtlichen Vorschriften im Bereich des Privatrechts geht, vor die ordentlichen Gerichte, soweit nicht besondere Gerichtsbarkeiten (z.B. Arbeitsgerichte) eingerichtet sind (Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 01.08.2008 11 K 239/08, Entscheidungen der Finanzgerichte -- EFG -- 2008, 1987; Finanzgericht München, Beschluss vom 20.07.2007 1 K 1376/07, EFG 2007, 1707).

    Bei Streitigkeiten über die Erteilung einer Lohnsteuerbescheinigung und - wie im vorliegenden Fall - die zutreffenden Eintragungen von Daten in der Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich um einen Zivilrechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für den ausschließlich die Arbeitsgerichte zuständig sind (Finanzgericht München, Beschluss vom 09.06.2004 1 K 1234/04, EFG 2004, 1704; Finanzgericht Münster, Beschluss vom 04.07.2005 10 K 640/05 S, EFG 2006, 283; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 01.08.2008 11 K 239/08, EFG 2008, 1987; Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 18.05.2005 5 K 612/05, juris; Drenseck in: Schmidt, EStG, Kommentar, 30. Aufl. 2011, § 41b Rz. 1).

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